ASV - Verbandsgewässer - Groß Labenzer See
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Groß Labenzer See ( Karte - Googlemaps )
Der Groß Labenzer See liegt zwischen den Ortschaften Klein Labenz, Groß Labenz und Weisser Krug in Mecklenburg - Vorpommern. Er ist ein ca 262 ha großer sauberer See, mit sehr unebenem Grund und hat eine durchschnittliche Tiefe von ca. 10,2 m. Er besitzt neben einem ausreichend großen Raubfischbestand auch einen gewissen Altbestand an Karpfen. Nähere Infos zum Bestand folgen noch.
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Gewässerordnung:
- Das Schleppangeln ist nicht gestattet
- Von Anlagen der Berufsfischerei ist ein abstand von 50m einzuhalten
- Gegenüber Uferanglern ist ein rücksichtsvoller Abstand einzuhalten
- Offenes Feuer ist nicht gestattet. Uferbepflanzungen sind zu schonen
- Befahren mit Motorbooten (mit E-Motoren ist erlaubt) ist verboten
Mindestmaße:
Fischart |
Mindestmaß in cm |
Forelle und Bachsaibling |
25,00 |
Rapfen |
50,00 |
Barbe, Lachs und Meerforelle |
40,00 |
Aal und Zander |
50,00 |
Wels |
50,00 |
Armur-, Marmor- und Silberkarpfen |
60,00 |
Abweichend von diesen Regelungen gelten am Groß Labenzer See folgende Mindest - und Höchstmaße:
- Hecht: 60 cm - 90 cm
- Schleie: 30 cm - 45 cm
- Karpfen: 50 cm - 60 cm
Kleinere und größere Fische der genannten Arten sind aus hegerischen Gründen sofort schonend zurück zu setzen!
- Fangbegrenzung:
Bei der Ausübung des Angelns dürfen pro Tag nur insgesamt 2 Fische der Arten Karpfen, Hecht, Zander oder Wels und 3 Fische der Arten Aal, Forelle oder Schleie entnommen werden.
E-Motore - Regelungen
Die gesetzlichen Regelungen hierzu könnt Ihr dem geänderten § 3.3 des Meckenburgischen Fischereigesetzes entnehmen. Bitte die Leistungsobergrenzen der E-Motore beachten.
Kontrollberechtigt sind neben staatlichen Organen die private Fischereiaufsicht der Fischerei Piehl. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit sofortigem und entschädigungslosem Entzug der Angelerlaubnis unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung geahndet. Dies trifft auch auf Erlaubnisscheine zu, auf denen eigenmächtig Änderungen vorgenommen wurden! Etwaiige weitere Regelungen entnehmt Ihr bitte der Erlaubniskarte!
Kartenpreise:
Karten |
Preis in € |
Preise DKAC in € |
Tageskarte/ |
15,00 |
- |
Wochenkarte: |
45,00 |
- |
Jahreskarte aktiv/ passiv inkl. Nachtangelerlaubnis: |
130,00 |
5,00/ 60,00 |
mit´ Nachtangelerlaubnis ( + ): |
30,00 |
- |
Kartenversand: Kassenwart Michael Attwater Dinkelweg 2 21423 Drage Tel.: 04176 - 9 44 86 45 kassenwart(ätt)dkac.de |